Tätigkeitsfelder

B·B·O·R·S Kreuznacht berät in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts. Dabei ist die Sozietät schwerpunktmäßig in folgenden Beratungsfeldern tätig.

 

B·B·O·R·S Kreuznacht berät Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor auf den Gebieten des Bank- und Bankaufsichtsrechts. Auch in diesem Geschäftsfeld versteht sich B·B·O·R·S Kreuznacht als Berater, der das Unternehmen von der Strukturierung des Projekts bis zu dessen Abschluss begleitet. Die Tätigkeit von B·B·O·R·S Kreuznacht umfasst dabei sowohl sämtliche Bereiche des allgemeinen Bankrechts als auch kapitalmarktrechtliche Fragestellungen. Gegenstand der Beratung im Kapitalmarktrecht sind insbesondere wertpapierhandelsrechtliche Themen und das Emissionsgeschäft. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Strukturierung und Durchführung der Auslagerung von Geschäftsbereichen.

Bei der rechtlichen Ausgestaltung ihrer nationalen und internationalen Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern steht B·B·O·R·S Kreuznacht den Unternehmen als kompetenter Partner zur Seite. Zu den Mandanten der Sozietät gehören Hersteller und Dienstleistungsunternehmen verschiedenster Branchen. Darüber hinaus werden auch Vertriebsgesellschaften, wie zum Beispiel Handelsvertreter und Vertragshändler, von B·B·O·R·S Kreuznacht anwaltlich vertreten.

Im Bereich des Handelsrechts befasst sich B·B·O·R·S Kreuznacht mit sämtlichen Rechtsfragen, die im kaufmännischen Geschäftsverkehr auftreten. Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von B·B·O·R·S Kreuznacht liegt dabei im Vertriebsrecht. Die Beratung bei der Auswahl des Vertriebssystems, das für die Bedürfnisse des Mandanten am besten geeignet ist, zählt in diesem Bereich ebenso zu den anwaltlichen Leistungen wie die Gestaltung von komplexen Vertriebsverträgen und das Führen von Vertragsverhandlungen mit dem zukünftigen Partner des Mandanten.

Im Wettbewerbsrecht ist B·B·O·R·S Kreuznacht vorwiegend im Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie im Markenrecht tätig. In diesen Bereichen fließen in besonderer Weise taktische, formale und inhaltliche Fragen zusammen. Die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Wettbewerbsprozessen vor Gerichten, die in diesem Bereich bundesweit anerkannt sind. Gestützt auf diese Erfahrung berät B·B·O·R·S Kreuznacht Unternehmen zudem über die Zulässigkeit werblicher Vorhaben und Strategien vor deren Umsetzung.

Im Zusammenhang mit der handels- und vertriebsrechtlichen Beratung berät B·B·O·R·S Kreuznacht zu den Verboten und Spielräumen nach deutschem und europäischem Kartellrecht. Dies umfasst insbesondere die Prüfung von Liefer- sowie Kooperationsverträgen auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln und auf ein mögliches Eingreifen von Gruppen- oder Einzelfreistellungen. Daneben beraten die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht seit langem in kartellbehördlichen und gerichtlichen Verfahren der Missbrauchskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen sowie im Bereich der Fusionskontrolle.

B·B·O·R·S Kreuznacht berät Unternehmen und ihre Gesellschafter auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts. Im Mittelpunkt steht die umfassende Begleitung des Unternehmers, um diesem eine Umsetzung seiner wirtschaftlichen Ziele zu ermöglichen. B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt über langjährige Erfahrung bei der Neuordnung von Konzernstrukturen. Schwerpunkte liegen außerdem in der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten bei aktienrechtlichen Fragestellungen, der Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen sowie der Durchführung von Finanzierungsmaßnahmen. Darüber hinaus begleitet B·B·O·R·S Kreuznacht mittelständische und inhabergeführte Unternehmen in allen Phasen der Unternehmensnachfolge.

Umfassende Erfahrungen und Kenntnisse weist B·B·O·R·S Kreuznacht auch im Bereich des Sanierungsgesellschaftsrechts auf. Besonders in Krisensituationen einer Gesellschaft sind die organschaftlichen Vertreter sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien persönlichen Haftungstatbeständen ausgesetzt, deren Vermeidung und erforderlichenfalls Abwehr vom rechtlichen Berater umfangreiche Erfahrungen mit entsprechenden Unternehmenssituationen erfordert.

Dieses gilt gleichermaßen für die Beurteilung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter, die sich beispielsweise aus den Regeln der Kapitalerhaltung in der Krise des Unternehmens ergeben können.

B·B·O·R·S Kreuznacht betreut nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von B·B·O·R·S Kreuznacht liegt in der Beratung bei der Restrukturierung von Unternehmen. Dies umfasst sämtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Outsourcing und Betriebsänderungen (einschließlich Personalabbau) ergeben. Die Anpassung von Arbeitsbedingungen im Rahmen der transaktionsbegleitenden Beratung ist ein weiterer Schwerpunkt. Ferner berät B·B·O·R·S Kreuznacht in allen Fragen des Tarifvertragsrechts sowie des nationalen und internationalen Betriebsverfassungsrechts. B·B·O·R·S Kreuznacht begleitet Unternehmen bei Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen und betreut ihre Mandanten bei dem Abschluss von Tarifverträgen sowie bei Fragen des Tarifwechsels und im Bereich der Unternehmensmitbestimmung.

Die Arbeitnehmerüberlassung nimmt im Arbeitsrecht einen immer größer werdenden Raum ein. Hier verfügt B·B·O·R·S Kreuznacht über eine umfangreiche Praxis bei der Errichtung entsprechender Gesellschaften und ihrer effizienten Einsetzung für die Unternehmen.

Unterstützt durch langjähriges Branchen-Know-how berät B·B·O·R·S Kreuznacht zum Energiewirtschaftsrecht. Dies umfasst Fragen der veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen auf den Strom- und Gasmärkten, insbesondere die Zugangs- und Entgeltregulierung auf diesen Märkten. Durch langjährige Tätigkeit auf anderen regulierten Märkten, vor allem den Telekommunikationsmärkten, verfügen die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht über umfassende Erfahrung zur Praxis und zu den Verfahren der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Daneben berät B·B·O·R·S Kreuznacht in den Verfahren der Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt und die EU-Kommission.

Im operativen Bereich berät B·B·O·R·S Kreuznacht beim Abschluss von Werkverträgen für die Errichtung und Wartung von Kraftwerken, bei der Gestaltung von Stromhandelsverträgen sowie von Vertriebsverträgen für Haushalts- und Industriekunden. Dies umfasst auch die Beratung in kartellrechtlichen Fragen bei Handels- und Vertriebsverträgen.

B·B·O·R·S Kreuznacht nimmt mit Dozententätigkeit an dem Studiengang »Energy Law & Management« der Ruhr-Universität Bochum teil.

Die Tätigkeit von B·B·O·R·S Kreuznacht erstreckt sich auf alle rechtlichen Facetten der Informationstechnologie. Die Sozietät berät sowohl Anbieter als auch Nachfrager von Werk- und Dienstleistungen im IT-Bereich. Auf der Kundenseite unterstützt B·B·O·R·S Kreuznacht ihre Mandanten insbesondere bei der Beschaffung von Soft- und Hardware. Auf der Anbieterseite reichen die anwaltlichen Leistungen von der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Standardverträgen bis hin zur Betreuung bei der Beteiligung an Bieterverfahren.

Die Beratung durch B·B·O·R·S Kreuznacht umfasst darüber hinaus die Erstellung von individuellen Softwarelizenz- und Wartungsverträgen einschließlich der dazugehörigen Service Level Agreements, die gutachterliche Bewertung von urheberrechtlichen Fragestellungen sowie die Unterstützung bei komplexen IT-Outsourcing-Projekten.

B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt über ein umfassendes langjähriges Know-How auf dem gesamten Gebiet des Insolvenzrechts. Dieses Know-How setzen wir für Banken, Finanzdienstleister und andere Unternehmen bei der strategischen Gläubigerberatung ein.

Die Beratungsleistung zielt auf das Sicherheitenmanagement der Unternehmen ab. Sie umfasst die Konzeptionierung von Forderungssicherungen als insolvenzprophylaktische Maßnahme ebenso wie die Durchsetzung von Forderungen und Sicherheiten (Aus- und Absonderungsrechten) in der Insolvenz. Hierbei kommt unseren Mandanten insbesondere unsere umfangreiche Tätigkeit als Insolvenzverwalter zugute, welche die notwendigen Einblicke in die Abläufe eines Insolvenzverfahrens und die Verhaltensweisen des Insolvenzverwalters sowie anderer Verfahrensbeteiligter (z. B. Insolvenzgericht, Gläubigerausschuss) ermöglicht.

Diese Erfahrung setzt B·B·O·R·S Kreuznacht auch beim Aufbau von Sicherheitenpools und der Vertretung von Gläubigerausschüssen ein.

 

INSOLVENZPLANVERFAHREN (pdf-Datei, 152 kB)

STRATEGISCHE GLÄUBIGERBERATUNG (pdf-Datei, 204 kB)

ZWANGS- UND IMMOBILIENVERWALTUNG (pdf-Datei, 156 kB)

BEITRAG 1 ZUM SANIERUNGS- UND INSOLVENZRECHT (pdf-Datei, 239 kB)

In dem Bereich Insolvenzverwaltung beschäftigt sich B·B·O·R·S Kreuznacht mit allen Fragen und Konstellationen im Zusammenhang mit der Durchführung von Insolvenzverfahren.

Besonderes Gewicht kommt bei den Unternehmensinsolvenzen der Restrukturierung des Betriebes zur Wiederherstellung seiner Wettbewerbsfähigkeit auf gesichertem Niveau zu.

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Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit verfolgt B·B·O·R·S Kreuznacht das Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen für ihre Mandanten zu vermeiden und zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitfällen beizutragen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, verfügt die Kanzlei über erfahrene Prozessanwälte für zivil- und verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten.

Die Prozessvertretung erfolgt vor sämtlichen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor den Verwaltungsgerichten. Darüber hinaus vertritt B·B·O·R·S Kreuznacht ihre Mandanten auch in Schiedsverfahren, selbstständigen Beweisverfahren oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Erlangung oder Abwehr von Eilentscheidungen (z.B. einstweiligen Verfügungen oder einstweiligen Anordnungen).

B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt über langjährige Expertise bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen, z.B. bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen, dem Erwerb von Beteiligungen, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und dem Abschluss von Kooperationen. Dabei berät B·B·O·R·S Kreuznacht sowohl bei der strategischen Planung der Transaktion, der Strukturierung des Kauf- oder Verkaufsprozesses, der Legal Due Diligence, den Vertragsverhandlungen, der Vertragsdokumentation als auch bei einer erforderlichen Fusionskontrolle. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei dem anschließenden Post Transaction Management.

Aufgrund der Sanierungs- und Insolvenzrechtskompetenz begleitet B·B·O·R·S Kreuznacht auch Unternehmenstransaktionen in Krisensituationen sowie im Umfeld einer Insolvenz.

In engem Zusammenhang mit zivil- und gesellschaftsrechtlichen Belangen berät B·B·O·R·S Kreuznacht intensiv in öffentlich-rechtlichen Fragen der staatlichen Lenkung und Aufsicht. Dies umfasst die Vertretung gegenüber Landes- und Bundesbehörden ebenso wie Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Im Wirtschaftsverwaltungsrecht verfügt die Sozietät über ausgewiesene Expertise in Zulassungs-, Genehmigungs- und Kontrollverfahren sowie über Erfahrung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Hervorzuheben sind die Bereiche Umwelt (Immissionsschutz- und Bodenschutzrecht) sowie Life Science (Arzneimittel und Medizinprodukte). Weitere Schwerpunkte liegen im Datenschutzrecht, technischen Sicherheitsrecht sowie Vergaberecht. In einigen Wirtschaftsbereichen besteht eine enge Verzahnung zwischen unternehmerischer Geschäftstätigkeit und staatlichen Sonderbehörden. B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt über Spezialkenntnisse bei der Bankaufsicht sowie in Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

B·B·O·R·S Kreuznacht berät in allen Kernbereichen des Immobilienrechts, vor allem Immobilientransaktionen, im privaten und öffentlichen Baurecht und im gewerblichen Mietrecht.

B·B·O·R·S Kreuznacht begleitet deutsche und internationale Investoren, Immobiliengesellschaften und sonstige Unternehmen bei dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien. Das Immobilienteam von B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt über eine langjährige Expertise bei Immobilientransaktionen, insbesondere auch unter Beteiligung ausländischer Investorengruppen. Dabei reicht die Beratung durch B·B·O·R·S Kreuznacht von der Konzipierung der Kauf- und Verkaufsprozesse, der Analyse und Bewertung rechtlicher Risiken, der Erstellung individueller Vertragskonzepte und Vertragsdokumentation über die anschließende Nutzung der Immobilie (Mietverträge, Outsourcingverträge, Bau- und Revitalisierungsprojekte) bis hin zu Verwertungsstrategien. Die enge Verzahnung zu den im Gesellschaftsrecht und öffentlichen Recht tätigen Anwälten von B·B·O·R·S Kreuznacht ermöglicht individuelle Lösungen, welche die angestrebten wirtschaftlichen Ergebnisse verwirklichen.

Im privaten und öffentlichen Baurecht ist es den Anwälten von B·B·O·R·S Kreuznacht aufgrund jahrelanger Erfahrung möglich, die rechtlichen Chancen von Bauvorhaben einzuschätzen und die Risiken über entsprechende vertragliche Ausgestaltungen (General-Planerverträge, Generalüber- und -unternehmerverträge) zu minimieren. Selbstverständlich übernehmen die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht auch Ihre Prozessvertretung in baurechtlichen Angelegenheiten (s. Prozessvertretung).

Die Beratung durch B·B·O·R·S Kreuznacht im Bereich von  Unternehmenssanierungen erstreckt sich auf die Bestandserhaltung und alle Fragen im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Unternehmen.

Ein Schwerpunkt des Krisenmanagements von B·B·O·R·S Kreuznacht wird auf die Moderation der Interessen des Unternehmens und seiner Gläubiger - insbesondere der Banken - gelegt.  

Konsequent wird erforderlichenfalls auch das Sanierungsinstrument des Insolvenzplans eingesetzt. „Pre-packaged-Pläne" zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens - auch in Eigenverwaltung - mit dem Ziel der Restrukturierung von Unternehmen haben die Anwälte  von B·B·O·R·S Kreuznacht in einer Vielzahl von Fällen erstellt.  Erfolgreich eingesetzt wurde der Insolvenzplan bei Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung, bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. 

Besondere Kompetenz weist B·B·O·R·S Kreuznacht auch im Bereich der Sanierungen von Krankenhäusern, Kliniken, Rehabilitationszentren sowie anderen Gesundheitseinrichtungen auf. Gerade die Sanierungsberatung im Gesundheitswesen erfordert besondere Erfahrungen und Kenntnisse sowohl im öffentlichen Recht als auch im Sanierungsrecht, die eng verzahnt eingesetzt werden müssen.

B·B·O·R·S Kreuznacht besitzt auf dem Gebiet der Telekommunikation sowohl im operativen als auch im regulatorischen Bereich anerkanntes Spezialwissen.

Im operativen Geschäft erstreckt sich das Tätigkeitsspektrum von B·B·O·R·S Kreuznacht von der Beratung bei der Errichtung und Beschaffung von Infrastruktur über die Gestaltung von Einkaufs-, Vertriebs- und Kundenverträgen bis hin zur rechtlichen Begleitung von Vertragsverhandlungen oder streitigen Auseinandersetzungen. Einige der in diesem Bereich tätigen Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung als Syndikusanwälte in der Telekommunikationsbranche.

In Fragen des Regulierungs- und Kartellrechts bietet B·B·O·R·S Kreuznacht umfassende Fachkenntnisse sowohl im deutschen als auch im europäischen Telekommunikationsrecht. Dies umfasst einerseits die Beratung bei Verhandlungen von Zusammenschaltungs- und Zugangsverträgen. Andererseits haben die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht mehrjährige Erfahrung in Zugangs- und Entgeltverfahren vor der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, aber auch vor dem Bundeskartellamt sowie der EU-Kommission. Besondere Fachkenntnisse bestehen darüber hinaus im Bereich der nationalen und internationalen Frequenzregulierung.

Im Vergaberecht berät B·B·O·R·S Kreuznacht sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter. Mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten begleitet B·B·O·R·S Kreuznacht Mandanten bei der Konzeption, Durchführung und Teilnahme am Vergabeverfahren bis zur Vergabe des Auftrags durch Zuschlagserteilung.

Das Vergaberecht ist in besonderem Maße von einer Vielzahl formaler Anforderungen geprägt, deren Beachtung für den wirtschaftlichen Erfolg unabdingbar ist. Die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem sich rasch entwickelnden Rechtsgebiet erschließt sich nur aus praktischer Erfahrung.

B·B·O·R·S Kreuznacht verfügt im Vergaberecht über langjährig gewachsenes Know-How. Dadurch sind die Anwälte von B·B·O·R·S Kreuznacht in der Lage, dem öffentlichen Auftraggeber einen rechtssicheren Weg für eine erfolgreiche Ausschreibung aufzuzeigen und ihn bei der Durchführung des Verfahrens zu begleiten. Den Bieter unterstützt B·B·O·R·S Kreuznacht während der Angebotsphase, bei der zahlreiche Fallstricke des Verfahrens zu vermeiden sind. Für eventuell notwendige Nachprüfungsverfahren stützt sich B·B·O·R·S Kreuznacht auf umfassende Erfahrung in der Prozessführung (s. Prozessvertretung).