Zaunpark Münsterland GmbH, Insolvenzverfahren eröffnet

Pressemitteilung

 

Haxivbeck, im April 2021

  • Amtsgericht Münster eröffnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaunpark Münsterland GmbH
  • Rechtsanwalt, Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht zum Insolvenzverwalter bestellt
  • Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Alle Mitarbeiter in neuen Beschäftigungsverhältnissen

Am 16. April 2021 eröffnete das Amtsgericht Münster das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaunpark Münsterland GmbH und setzte Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Münster, als Insolvenzverwalter ein. Dr. Kreuznacht hat im Vorfeld bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter das Unternehmen begleitet hat.

Die Geschäftsführer und Gesellschafter hatten schon bei Einleitung des Verfahrens die Entscheidung getroffen, den Geschäftsbetrieb nicht mehr fortzuführen, da auch aufgrund der Corona-Pandemie die Ausführung von Aufträgen nur sehr eingeschränkt möglich war.

Anfang Februar 2021 musste die Zaunpark Münsterland GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Auch vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie auftretenden Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung konnte das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen.

Die Zaunpark Münsterland GmbH bot den Verkauf und die Montage von Zäunen und Toren überwiegend innerhalb des Münsterlandes an.

Als Partner der Zaunteam Franchise AG mit Sitz in der Schweiz nutzte das Havixbecker Unternehmen das breite Angebot des in mehreren Ländern Europas arbeitenden Franchisegebers insbesondere im Bereich des Marketings, des Einkaufs sowie aber administrativer Unterstützungsleistungen. Gleichwohl gelang es dem jungen Unternehmen, welches in den wenigen Jahren seiner werbenden Tätigkeit keine hinreichenden Reserven aufbauen konnte, nicht, auch die Corona-bedingten wirtschaftlichen Folgen, ausgleichen zu können. Daher stellten die Geschäftsführer und Gesellschafter bereits Anfang Februar 2021 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ihre geschäftlichen Aktivitäten praktisch ein. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtsituation zeigt sich der Insolvenzverwalter froh, dass alle Arbeitnehmer ein neues Beschäftigungsverhältnis finden konnten. Darüber hinaus werden die Arbeitnehmer auch wirtschaftlich die Folgen der Insolvenz nicht tragen müssen. Rückständige Lohnansprüche werden über das Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Im Interesse der Gläubiger wird in den nächsten Monaten das Hauptaugenmerk der Insolvenzverwaltung darauf liegen, vorhandene Vermögenswerte zu veräußern und mögliche Ansprüche durchzusetzen.