B B O R S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE: Integrationsunternehmen INFA GmbH mit Sitz in Münster stellt Insolvenzantrag

RWS Verlag, 10.03.2017

Münster, den 08. März 2017. Die INFA-Münster gGmbH hat beim zuständigen In-solvenzgericht Münster Insolvenzantrag gestellt. Das Integrationsunternehmen ist eine 100 prozentige Tochter eines ebenfalls in Münster ansässigen gemeinnüt-zigen Vereins. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der sanierungserfahrene Rechtsanwalt und Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht von der überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte bestellt worden. Schwerpunkt der Tätigkeit der INFA liegt in der Entwicklung und Umsetzung integ-rativer Arbeitsprojekte für Menschen mit Behinderung. Zudem unterhält die INFA seit einigen Jahren mit dem „Haus Münsterland“ in Münster-Handorf einen Res-taurantbetrieb, in dem behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam tätig sind. Das vorläufige Insolvenzverfahren hat derzeit keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb, der bisher uneingeschränkt fortgeführt wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich zurzeit ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage vor Ort. Die Mitarbeiter wurden bereits vollumfänglich über das vor-läufige Insolvenzverfahren informiert.

Der Restaurantbetrieb in Handorf bleibt mit seinen Veranstaltungs- und Tagungsräumen für Gäste wie gewohnt geöffnet. Es ist beabsichtigt, alle in den nächsten Wochen geplanten Veranstaltungen und Feierlichkeiten mit der gewohnten Qualität und Zuverlässigkeit durchzuführen. Gleiches gilt für den Dienstleistungsbereich des Unternehmens. Sämtliche Aufträge, die überwiegend durch Menschen mit Behinderungen bearbeitet werden, sollen auch zukünftig erfüllt werden. „Die Geschäftsführung und die gesamte Belegschaft setzt darauf, dass sowohl die Tagesgäste des Restaurantbetriebes als auch die Auftraggeber für Veranstaltungen und Feierlichkeiten dem Haus Münsterland in dieser schwierigen Zeit die Treue halten“, so Dr. Kreuznacht.

In den nächsten Tagen wird sich Dr. Kreuznacht mit seinem Team ein genaues Bild der wirtschaftlichen Situation machen, um die Sanierungsoption einschätzen zu können. Denk-bar ist grundsätzlich eine Sanierung durch Übertragung an einen neuen Eigentümer oder über einen Insolvenzplan. Ob eine Sanierung erfolgversprechend sein kann, wird sich im Zuge einer umfassenden Analyse in den kommenden Wochen zeigen. „Unser Hauptau-genmerk liegt jetzt zunächst darauf, den Geschäftsbetrieb der INFA gGmbH sowohl im Gastronomiebereich als auch im Dienstleistungssektor unverändert fortzusetzen und Pla-nungssicherheit für die ca. 20 Mitarbeiter zu schaffen“ berichtet Dr. Kreuznacht.

Die Löhne und Gehälter der ca. 20 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld für drei Mona-te gesichert.

Die INFA-Münster gGmbH hilft Menschen mit Behinderungen bei der Integration in den Ar-beits- und Ausbildungsmarkt. Das Integrationsprojekt „Haus Münsterland“ bietet als Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb 11 Mitarbeitern einen Arbeitsplatz, davon 6 für Arbeit-nehmer mit Behinderung. Daneben ist die INFA im Bereich der integrativen Arbeitnehmerüberlassung tätig. Hier stehen die Entwicklung und das Angebot von sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Die INFA-Münster gGmbH ist 100 prozentige Tochtergesellschaft des gemeinnützigen Vereins Lernen fördern e.V.

 

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