Neben den Insolvenzverwaltern Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß sind weitere Rechtsanwälte unmittelbar in die Bearbeitung von Insolvenzverfahren eingebunden. Selbstverständlich stehen zur Durchführung spezieller rechtlicher Fragestellungen auch die weiteren Rechtsanwälte von B · B · O · R · S │ KREUZNACHT jederzeit zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Fragen des internationalen Rechts.
Mit der Vielzahl von rechtlichen Fragen im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenzverfahren sind folgende Rechtsanwälte in unserem Hause betraut:
Die Mitarbeiter in unserer Insolvenzabteilung sind mit vielfältigen Aufgaben und Abläufen im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenzverfahren betraut. Aufgrund dieser vielfältigen Anforderungen hat B · B · O · R · S │ KREUZNACHT unterschiedliche Spezialbereiche eingerichtet. Dabei gilt das Motto "Jeder Insolvenzverwalter ist so gut wie sein Büro." In unserer Insolvenzabteilung sind derzeit folgende Mitarbeiter unterschiedlicher Fachrichtungen tätig:
Betriebswirtschaft - Steuern - Buchhaltung - Personalwesen
Die Bearbeitung von Insolvenzverfahren stellt Anforderungen im kaufmännischen und steuerlichen Bereich an das Insolvenzbüro. Insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen ist die schnelle Verfügbarkeit betriebswirtschaftlichen Know-Hows zur Erstellung von Planungsrechnungen sowie zur Übernahme von Controlling-Funktionen in den insolventen Unternehmen häufig eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung und damit den Erhalt von Restrukturierungschancen.
Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 hat B · B · O · R · S │ KREUZNACHT von der Möglichkeit der Restrukturierung insolventer Unternehmen durch Insolvenzpläne häufig Gebrauch gemacht. Gerade die Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen erfordert tiefgehende betriebswirtschaftliche Grundlagen.
Die erfolgreiche Durchführung von Insolvenzverfahren macht es auch unumgänglich, den gerade in den letzten Jahren stetig gestiegenen Anforderungen im Insolvenzsteuerrecht Rechnung zu tragen. Gleiches gilt für das Personalwesen, was bei Unternehmensinsolvenzen durch den Insolvenzverwalter bearbeitet oder zumindest unterstützt werden muss.
Darüber hinaus bleiben gemäß § 155 InsO handels- und steuerrechtliche Pflichten eines Insolvenzschuldners zur Buchführung und Rechnungslegung unberührt und gehen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über.
Vor diesem Hintergrund hat B · B · O · R · S │ KREUZNACHT bereits seit vielen Jahren besonderen Wert auf den Aufbau besonderer fachlicher Kompetenz im kaufmännischen und steuerlichen Bereich gelegt, in dem Betriebswirte, Steuer- und Personalfachleute zusammenarbeiten, die bereits über viele Jahre besonderes Know-How bzgl. insolvenzspezifischer Fragestellungen aufweisen.
Diese Aufgaben des Insolvenzverwalters werden von folgenden Fachkräften unterstützt:
Im Sekretariat werden sämtliche allgemeinen Büroarbeiten erledigt, insbesondere auch die Kommunikation mit allen Verfahrensbeteiligten organisiert. Hier treffen Sie auf folgende Ansprechpartnerinnen: