Die Bäckerei Orlamünde aus Schwarme stellt Insolvenzantrag

Traditionsbäckerei von Corona-Krise betroffen – Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter 

Pressemitteilung vom 24. Mai 2020
In dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Amtsgericht Syke 15 IN 77/20

 

Die Bäckerei Orlamünde KG mit Sitz in Schwarme hat am 20. Mai 2020 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Syke gestellt. Die Bäckerei ist in den Landkreisen Diepholz und Verden mit acht Filialen vertreten. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 100 Mitarbeiter. Das Insolvenzgericht hat den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt und Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht von der Rechtsanwaltskanzlei B · B · O · R · S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb der bereits seit 1919 in vierter Generation bestehenden Bäckerei wird trotz des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens uneingeschränkt fortgeführt. Mit den langjährigen Warenlieferanten konnten bereits Abstimmungen getroffen werden, durch die die weitere Belieferung sichergestellt ist.

Die von der Bäckerei Orlamünde KG in eigener Backstube in Schwarme gefertigten Back- und Konditoreiwaren werden nach traditioneller Handwerkskunst mit ausschließlich naturbelassenen Produkten hergestellt. Diese Back- und Konditoreiwaren vertreibt das Unternehmen über acht Filialen sowie zwei mobile Verkaufsstationen. „Im Rahmen des Insolvenzverfahrens soll versucht werden, den Geschäftsbetrieb zu sanieren“, teilte Herr Holger Orlamünde als Geschäftsführer der Bäckerei mit.

Das grundsätzlich solide aufgestellte Familienunternehmen ist von den Auswirkungen der Corona-Krise getroffen worden. Die Bäckerei betreibt neben Filialen in Lebensmittelmärkten drei große Kaffeehäuser, deren maßgeblichen Umsätze im gastronomischen Bereich erzielt werden. „Diese Umsätze sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen vollständig eingebrochen, was zu der aktuellen wirtschaftlichen Schieflage geführt hat“, so der Geschäftsführer.

Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht hat sich mit seinem Team bereits einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschafft. Die Mitarbeiter/-innen wurden im Rahmen einer unmittelbar angesetzten Belegschaftsversammlung bereits durch den vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend über die aktuelle Situation informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. „Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Löhne und Gehälter werden derzeit eingeleitet, sodass die Arbeitnehmer zu den gewohnten Zeitpunkten mit ihren Lohnzahlungen rechnen können“, so Dr. Kreuznacht in einer ersten Stellungnahme.

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer wird sich der vorläufige Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen einen Überblick darüber verschaffen, welche Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind und umgesetzt werden können. Als positiv erweist sich, dass sich die Belegschaft der Bäckerei trotz der aktuell schwierigen Situation für das Unternehmen ausgesprochen hat und der Geschäftsführung den Rücken stärkt.

 

Diese Pressmitteillung wurde auf folgenden Online-Angeboten veröffentlicht:

ZIP online (zip-online.de), 26.05.2020:
> Link zum Presseartikel


Weser Kurier (www.weser-kurier.de), 26.05.2020:
> Link zum Presseartikel


kreiszeitung.de, 27.05.2020:
> Link zum Presseartikel


InsolvenzPortal (insolvenz-portal.de), 27.05.2020:
> Link zum Presseartikel