ACHIMA Polstermöbelfabrik GmbH, Geisleden, stellt Insolvenzantrag

  • Nach Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit wurde am 8. November 2022 ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet
  • Rechtsanwalt Thore Voß von B · B · O · R · S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte wurde vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Mühlhausen zum vor- läufigen Insolvenzverwalter bestellt
  • Der Geschäftsbetrieb des Traditionsunternehmens wird fortgeführt

 

Geisleden, den 8. November 2022

Der traditionsreiche Hersteller von Polstermöbeln aus Geisleden / Thüringen, die ACHIMA Polstermöbelfabrik GmbH, wurde zuletzt hart von der stark rückläufigen Konsumnachfrage der Endverbraucher getroffen. Ausbleibende Aufträge und damit rückläufiger Umsatz führten zu einer Verknappung der Liquidität, sodass sich die Geschäftsleitung entschlossen hatte, frühzeitig Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und Sanierungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Löhne und Gehälter der im Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter/-innen sind in den nächsten Wochen über das Insolvenzgeld gesichert.

Die ACHIMA Polstermöbelfabrik GmbH wurde bereits Anfang der 1990-er Jahre gegründet und kann damit zu den traditionsreichsten Unternehmen im Eichsfeld gezählt werden. Als Hersteller eines breit gefächerten Sortiments an Polstermöbeln war das Unternehmen in der Vergangenheit erfolgreich am Markt tätig. Die zuletzt stark rückläufige Konsumnach- frage der Endverbraucher spiegelte sich in den Auftragseingängen und Umsätzen des Unternehmens wieder.

„Die hohe Inflation, ansteigende Zinsen und eine damit einhergehende Verunsicherung der Endverbraucher führte dazu, dass private Investitionen zurückgestellt wurden. Hiervon ist auch die Nachfrage nach Polstermöbeln betroffen, da es sich nicht um lebensnotwendige Konsumgüter handelt“, führt der Geschäftsführer, Achim Markefski, hierzu aus. „Die insgesamt unsichere Situation seit einigen Monaten trifft unsere Branche nachhaltig, ohne das die Möglichkeit bestünde, gegenzusteuern; in der Folge war die möglichst frühzeitige Insolvenzantragstellung die einzige Möglichkeit, Sanierungschancen des Unternehmens über das Insolvenzverfahren zu wahren“, so Markefski weiter. Der Geschäftsleitung stand hierbei Hr. Rechtsanwalt/Steuerberater Thomas Bagh , Partner in der Kanzlei BEBK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, beratend zur Seite, der auch den Fortgang des Insolvenzverfahrens als Verfahrensbevollmächtigter begleiten wird.

Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thore Voß, wird das Unternehmen nunmehr fortgeführt. Auch wenn die Eingänge zuletzt rückläufig waren, liegen Aufträge vor, die im Unternehmen zu bearbeiten sind.

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/-innen sind über das Insolvenzgeld gesichert. Die Belegschaft wurde im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung vom vorläufigen Insolvenzverwalter über die Insolvenzantragstellung, deren Zielsetzung sowie die Absicherung der Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld informiert.

 

Ansprechpartner:

Thore Voß

Thore Voß
Rechtsanwalt