RPT Rohrleitungsbau GmbH aus Nordhorn schließt Geschäftsbetrieb nach Insolvenzeröffnung

Pressemitteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPT Rohrleitungsbau GmbH
Amtsgericht Nordhorn, 7 IN 50/22


 

 

Nordhorn, den 1. Dezember 2022

Am 23. November 2022 eröffnete das Amtsgericht Nordhorn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPT Rohrleitungsbau GmbH. Zum Insolvenzverwalter bestellte es Rechtsanwalt, Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht aus Münster. Der Geschäftsbetrieb des Rohrleitungsbauers wurde in Abstimmung mit dem eingesetzten Gläubigerausschuss eingestellt und alle Mitarbeiter fristgerecht gekündigt und freigestellt.

Bereits am 7. September 2022 stellte die in Nordhorn ansässige RPT Rohrleitungsbau GmbH beim Amtsgericht Nordhorn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welches nunmehr am 23. November 2022 eröffnet wurde.

Das Unternehmen, welches seit vielen Jahren europaweit Schweiß- und Montageleistungen insbesondere im Bereich des Rohrleitungs- und Pipelinebaus angeboten hat, beschäftigte noch in diesem Jahr bis zu 180 Mitarbeiter einschließlich Leiharbeitskräfte.

Zu den Hauptkunden zählten Chemiekonzerne, Betreiber von Trank- und Gaslagern in internationalen Seehäfen sowie Energieerzeuger.

Mit zuletzt 50 Angestellten sowie bis zu 120 Leiharbeitskräften wurden in den letzten Monaten u. a. Aufträge an großen Tanklagern im Hafen von Amsterdam sowie Aufträge für ein großes Chemieunternehmen in Rheinberg bearbeitet. Das Unternehmen, welches in zweiter Generation durch den geschäftsführenden Gesellschafter André Termeer geführt wurde, geriet aufgrund der sich deutlich verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Lage, verbunden mit einem erheblichen Wettbewerbsdruck sowie hohen Verlusten, in eine massive wirtschaftliche Schieflage, die nicht mehr ausgeglichen werden konnte. „Zwar gelang es der Geschäftsführung gemeinsam mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung während des vorläufigen Verfahrens noch zwei Großprojekte weiterzuverfolgen und zum Abschluss zu bringen. Dieses war besonders wichtig, um umfangreiche Schadensersatzansprüche von der Insolvenzmasse abzuwenden und damit die Aussichten für die Gläubigerbefriedigung deutlich zu verbessern“, führt Herr Dr. Kreuznacht aus. Dennoch scheiterten im Ergebnis die Bemühungen, den Betrieb zu restrukturieren und langfristig zu erhalten. Mögliche Investoren nahmen von einer Beteiligung oder Übernahme des insolventen Unternehmens Abstand, da insbesondere die wirtschaftlichen Risiken in der derzeit sehr angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage nicht hinreichend kalkulierbar waren. Aus dem gleichen Grund scheiterten auch Finanzierungsbemühungen aus dem Gesellschafterkreis, der sich um eine Erhaltung des Betriebes bemüht hatte.

„Im Interesse der Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer war es daher erforderlich, den Geschäftsbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unmittelbar einzustellen“, erläutert der Insolvenzverwalter die weiteren Hintergründe der im Einklang mit dem Gläubigerausschuss durchgeführten Maßnahmen.

Nunmehr wird das Hauptaugenmerk des Insolvenzverwalters und seines Teams darauf liegen, die vorhandenen Vermögenspositionen zu verwerten und insbesondere Sachverhalte aufzuklären, aus denen sich realisierbare Ansprüche für die Gläubiger ergeben können. Die hohe Komplexität, die diversen internationalen Verflechtungen des Unternehmens sowie die Besonderheiten des Rechnungswesens bei der Schuldnerin werden umfangreiche Auswertungs- und Recherchearbeiten erfordern. Die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren eingeleiteten Arbeiten zur Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und möglicher Ansprüche wird nach Einschätzung des Insolvenzverwalters längere Zeit in Anspruch nehmen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen bestehen Verbindlichkeiten in einer Größenordnung von über 4,5 Mio. EUR, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu bedienen sind. In welchem Umfang hier nach Abschluss der Ermittlungs- und Verwertungsarbeiten Zahlungen geleistet werden können, bezeichnet der Insolvenzverwalter als zum derzeitigen Zeitpunkt offen.

 

 

Ansprechpartner:

Dr. Frank Kreuznacht

Dr. Frank Kreuznacht
Rechtsanwalt, Betriebswirt

Thore Voss

Alexander Vey
Rechtsanwalt