Sanierungskurs der AHS GmbH wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt

 

Pressemitteilung                                   

Münster, den 03. April 2023

 

Betriebe werden uneingeschränkt fortgeführt

  • Amtsgericht Syke eröffnete am 01. April 2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHS GmbH
  • Rechtsanwalt, Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht zum Insolvenzverwalter bestellt
  • Alle Einrichtungen werden uneingeschränkt fortgeführt. Die Betreuung und Pflege ist sichergestellt
  • Mitarbeiter erhalten Prämienzahlung

 

Syke/Bassum. Am 27. Januar 2023 ordnete das Amtsgericht Syke das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHS GmbH an und bestellte den Rechtsanwalt und Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht aus der überregionalen Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Nunmehr wurde das Verfahren am 01. April 2023 planmäßig eröffnet. Sämtliche Pflegeeinrichtungen und auch der ambulante Pflegedienst werden  uneingeschränkt fortgeführt. Die Pflege aller Bewohner und der ambulant Pflegebedürftigen ist weiterhin sichergestellt. Der aussichtsreiche Sanierungskurs wird fortgesetzt.

 

Ende Januar 2023 musste die AHS GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Syke stellen. Die gesamte Pflegebranche in Deutschland steckt derzeit in einer tiefgreifenden strukturellen Krise, in der es bereits zu einer Vielzahl von Insolvenzverfahren gekommen ist. Die Folgen der Corona-Pandemie, die massiven Personalengpässen und der starke Preisauftrieb in den letzten Monaten haben die wirtschaftlichen Grundlagen der Altenheim- und Pflegebetriebe so massiv nachteilig beeinflusst, dass eine Vielzahl dieser Unternehmen vor dem Aus stehen. Bei der AHS-Gruppe haben zudem interne Faktoren, wie die brandbedingte Schließung einer Einrichtung in Syke bis August 2022, sowie die Nichteröffnung eines neu angemieteten Pflegeheimes in Bruchhausen-Vilsen die Krise verschärft. Gleichwohl konnte die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht und seinem Team im vorläufigen Verfahren wesentliche Grundlagen erarbeiten, um die Leistungsfähigkeit in allen Einrichtungen und damit sämtliche Unterbringungs- und Pflegeleistungen sicherzustellen.

„Insbesondere der hohen Identifikation der Mitarbeitenden und ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass schnell eine Stabilisierung herbeigeführt werden konnte“, führt der ehemalige Geschäftsführer der AHS GmbH Holger Dehn aus. „Diese Leistung haben wir – für ein Insolvenzverfahren untypisch – durch die Zahlung einer Prämie an alle Mitarbeitenden honoriert.“, ergänzt der Insolvenzverwalter Dr. Kreuznacht

Aufgrund der im vorläufigen Insolvenzverfahren eingeleiteten und teilweise schon umgesetzten Sanierungsmaßnahmen ist Dr. Kreuznacht optimistisch, die langfristige Erhaltung der Pflegeeinrichtungen realisieren zu können. Es werden derzeit aussichtsreiche Verhandlungen mit mehreren Übernahmeinteressenten geführt. Mit einem dieser Interessenten sind die Gespräche bereits so weit fortgeschritten, dass die rechtlichen Abstimmungen für eine zeitnahe Umsetzung eines Konzeptes laufen, welches die Fortführung aller Bereiche und die Übernahme aller Arbeitsverhältnisse der AHS GmbH vorsieht.

Das Insolvenzgericht in Syke hat zur schnellen Umsetzung des Sanierungskonzeptes schon mit dem Eröffnungsbeschluss einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Hierdurch wird die erforderliche Beteiligung der Gläubiger bei einer schnellen Durchführung des Konzeptes sichergestellt.