ist als Insolvenzsachbearbeiterin tätig.
Frau Heyn schloss zunächst im Jahre 1991 eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ab. Sie war einige Jahre im Mahn- und Vollstreckungswesen der Kanzlei Dr. Wiengarten, Dr. Kreuznacht & Partner GbR, aus der B · B · O · R · S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte hervorging, tätig. Gleichzeitig war sie für die Kanzlei als eigenverantwortliche Sachbearbeiterin mit der Durchführung von Liquidationen von Treuhandunternehmen befasst und für die Bearbeitung erster Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren zuständig. Hierbei erarbeitete sie die wesentlichen organisatorischen Grundlagen für die heutige Insolvenzabteilung von B · B · O · R · S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte.
Frau Heyn war viele Jahre Qualitätsmanagementassistentin der Kanzlei und damit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Verfahrensabläufe an allen Standorten zuständig. Dabei wurden von ihr organisatorische Abläufe und Controllingmechanismen aufgebaut, die allerhöchsten Standards im Bereich der Insolvenzverwaltung entsprechen und im Dezember 2019 dann nach erfolgreicher Auditierung zu dem Gütesiegel „InsOExcellence“ führten.
Heute wird Frau Heyn als Sachbearbeiterin in Regelinsolvenzverfahren eingesetzt und ist darüber hinaus für die Schlussrechnungslegung in Regelinsolvenzverfahren, die Erstellung der dazugehörigen Schlussberichte sowie für sämtliche Arten der insolvenzrechtlichen Vergütung (Sachverständigenentschädigung, Vergütung vorläufiges Insolvenzverfahren, Vergütung eröffnetes Insolvenzverfahren) zuständig.
Als Kennerin der praktischen Insolvenzsachbearbeitung und der damit verbundenen Anforderungen ist Frau Heyn Schnittstelle zwischen den Insolvenzverwaltern und den Sachbearbeitern und hat Standards für die einzelnen Arbeitsbereiche entwickelt, die sich auch in ihren zahlreichen Veröffentlichungen wieder finden. Sie verfasste u. a. das Buch „Arbeitshilfen für die Insolvenzpraxis“ (5. Auflage 2025), das im Verlag Wolters Kluwer erschienen ist. Überdies verfasste sie eine Vielzahl von Aufsätzen, die sich mit speziellen Themen der Insolvenzsachbearbeitung und des Vergütungsrechts befassen.
Frau Heyn war bis Sommer 2023 Mitherausgeberin und Schriftleiterin der Zeitschrift „InsbürO – Zeitschrift für Insolvenzsachbearbeitung und Entschuldungsverfahren“.
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