Pressemitteilung
Bassum, den 29. August 2025
Geschäftsführung stellt Insolvenzantrag – Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter
Die Bäcker Meyer GmbH mit Sitz in Bassum, ein Familienbetrieb in 3. Generation, hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Syke ordnete daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren an und bestellte den erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht von der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vey hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Arbeit sofort aufgenommen.
Die handwerklich geprägte Traditionsbäckerei beschäftigt derzeit etwa 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb wird in allen Filialen uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne Gehälter der Beschäftigten sind in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.
Wie viele andere Produktionsbetriebe sieht sich auch die Bäckerei Meyer massiven wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Ursache für die wirtschaftliche Schieflage sind in erster Linie die extrem gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten, die sich negativ auf die Produktionskosten auswirken. Zudem ist es in der Vergangenheit aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu Schließungen von Lebensmittelmärkten gekommen, in denen die Bäckerei Verkaufsfilialen betreibt. Dies hat erheblichen Umsatzverlusten geführt, welche im Ergebnis unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung die Eheleute Meyer motiviert haben, einen Insolvenzantrag zu stellen.
„Unser Ziel ist es, unsere langjährig bestehende Bäckerei im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu stabilisieren und zukunftsfähig neu aufzustellen.“, erklärt Geschäftsführer Gerd Meyer. „Wir möchten gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin handwerklich gefertigte Backwaren für unsere treuen Kunden herstellen und anbieten.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht betont, dass die Versorgung der Filialen sowie die Belieferung gesichert ist: „Wir werden die nächsten Wochen dazu nutzen, die wirtschaftliche Gesamtsituation zu analysieren und die notwendigen Maßnahmen für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erarbeiten. Gemeinsam mit den weiteren Verfahrensbeteiligten muss es gelingen, die Rentabilität des Geschäftsbetriebes kurzfristig wieder herzustellen.“
Der vom Insolvenzgericht eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt/Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht aus der überregionalen Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Sanierung von Unternehmen in der Krise und in Insolvenzverfahren. Auch mehrere Bäckereibetriebe konnte er in den letzten Jahren erfolgreich restrukturieren. Dr. Kreuznacht führt hierzu aus, dass ein Insolvenzverfahren aufgrund der gesetzlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, die ein solches Verfahren bietet, keinesfalls das Ende eines Geschäftsbetriebes darstellen muss. Gerade die unterschiedlichen Instrumente, die das Deutsche Insolvenzrecht zur Aufrechterhaltung und langfristigen Sanierung von Betrieben bereithält, eröffnet oftmals gute Perspektiven, ein Unternehmen aus der wirtschaftlichen Schieflage zu führen.
Ansprechpartner B · B · O · R · S │ KREUZNACHT:
Dr. Frank Kreuznacht
Rechtsanwalt, Betriebswirt
Alexander Vey
Rechtsanwalt
Mandy Kostrewa
Geprüfte Fachkraft für Insolvenzverwaltung