Pressemitteilung
Münster, den 11. Mai 2026
Das Amtsgericht Münster hat am 30. Januar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALBA GmbH angeordnet. Der Geschäftsbetrieb des Sendener Bauunternehmens war zum Zeitpunkt der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bereits eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannte das Amtsgericht Münster Rechtsanwalt, Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht (B · B · O · R · S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE).
Ursache der wirtschaftlichen Krise
Das Unternehmen ist in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. In diesem Zusammenhang kam es zur Arretierung wesentlicher Vermögenspositionen, was die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich einschränkte. Zudem belastete die anhaltende schwache Baukonjunktur die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, die sich auf die Durchführung von Bauprojekten im Bereich des privaten Wohnungsbaus konzentriert hatte. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde durch diese Ursachen die Insolvenzlage ausgelöst.
Aktuelle Lage und operative Maßnahmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
Der Geschäftsbetrieb der Alba war bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht analysiert mit seinem Team nunmehr die komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Alba GmbH umfassend. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt auch in der Sicherung der Masse. Hierzu wird derzeit die Verwertung der Betriebsimmobilie sowie des verbleibenden Inventars vorbereitet. Parallel dazu prüft die vorläufige Insolvenzverwaltung mögliche Ansprüche, die zur Masse gezogen werden können.
Kooperation der Beteiligten
Dr. Kreuznacht betont die konstruktive Atmosphäre bei der Aufarbeitung der Gesamtsituation des Unternehmens: „Die Geschäftsführer der Alba GmbH arbeiten vollumfänglich und gut mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung zusammen, um eine transparente und geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen“.
Weiterer Verlauf des Verfahrens
Die hohe Komplexität der zu prüfenden wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverhalte führt dazu, dass das vorläufige Insolvenzverfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nahm. Diese intensive Bearbeitung zahlt sich für die Gläubiger aus: „Wir gehen davon aus, dass das Insolvenzverfahren nunmehr zeitnah durch das Amtsgericht eröffnet werden kann und auf Grundlage der bislang festgestellten Sachverhalte eine nennenswerte Befriedigung der Forderungen der Gläubiger erzielt wird“, hebt Dr. Kreuznacht hervor.
Ansprechpartner

Dr. Frank Kreuznacht
Rechtsanwalt, Betriebswirt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Theo Kummann-Rüschoff
Dipl. Betriebswirt (FH)
Insolvenzsachbearbeiter