Pressemitteilung in dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feldhaus GbRAmtsgericht Meppen, 9 IN 185/13

12.11.2013

Seit vielen Jahren betreibt die Feldhaus GbR die Papenburger Diskotheken Revier 4 und F3. Am 07. November 2013 hat das Amtsgericht Meppen nun das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feldhaus GbR angeordnet. Dennoch werden beide Diskotheken uneingeschränkt weitergeführt. Wie der vom Amtsgericht Meppen eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Meppen, mitteilte, sind die Diskotheken an den bekannten Tagen jeweils freitags und samstags geöffnet. Alle Voraussetzungen für einen ordentlichen Betrieb der Diskotheken seien gegeben. Die notwendigen Einkäufe könnten ebenso sichergestellt werden, wie auch der Auftritt der DJs, die teilweise bereits seit langem im Revier 4 und F3 auflegen. Auch die mehr als 70 ganz überwiegend geringfügig beschäftigten Mitarbeiter können mit ihren Lohnzahlungen rechnen. Damit ist die Feldhaus GbR in der Lage, alle angekündigten Veranstaltungen und Aktionen ohne Einschränkungen durchzuführen.

Ziel der Gesellschafter ist, in dem Insolvenzverfahren die letzten noch vorhandenen Altlasten, die seit einigen Jahren die Liquidität belastet haben, zu regeln und damit die Grundlage für einen langfristigen Fortbestand der beiden traditionsreichen Diskotheken zu schaffen. Dr. Kreuznacht äußerte weiter, dass er die Gesellschafter im Zuge der Fortführung unterstützen werde und entsprechend des gerichtlichen Auftrages in den nächsten Wochen die wirtschaftliche Situation der Feldhaus GbR umfassend prüfen werde. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei frühestens im Januar 2014 zu rechnen.